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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen von LE-Tours GmbH & Co.KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen von LE-Tours GmbH & Co.KG

LE-Tours, nachstehend „Reiseveranstalter“ genannt, führt auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen Kinder- und Jugendreisen jeglicher Art durch.

1. Vertragsabschluss

Die Buchung der Reise kann schriftlich, mündlich, per Telefon oder per Internet erfolgen. Die Buchung ist für den Reisenden verbindlich. Wir empfehlen, die Buchung schriftlich oder im Internet unter Verwendung der Buchungsformulare des Reiseveranstalters vorzunehmen. Der Reiseveranstalter händigt dem Reisenden innerhalb von 14 Tage ab Zugang der Buchung eine schriftliche Reisebestätigung aus. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder auch für die vertraglichen Verpflichtungen wie für seine Eigenen. Sollten die Angaben in der Reisebestätigung von denen im Reiseprospekt abweichen, so stellt die abweichende Reisebestätigung ein neues Angebot vom Reiseveranstalter an den Reisenden dar, das dieser ablehnen oder mit der Zahlung des Reisepreises annehmen kann. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage des neuen Angebotes und mit Ausgleich der Anzahlung wirksam zustande. Für alle Änderungen des Reisevertrages wird die Schriftform empfohlen.

2. Zahlung des Reisepreises

Zur Absicherung der bereits gezahlten Gelder des Reisenden hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Reisende erhält nach Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung einen Reisesicherungsschein. Aus dem vertraglich vereinbarten Reisepreis ist vom Reiseanmelder eine Anzahlung von 20 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Anzahlung ist sofort mit Zugang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines fällig, zahlbar binnen 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung. Der Restbetrag wird mit Erhalt der Restzahlungsrechnung oder spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Nach vollständiger Zahlung des Gesamtreisepreises werden die Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reisebeginn an den Reisenden bzw. den Anmelder übersandt.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internetportal www.le-tours.de und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Reise-bestätigung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich eine Änderung der Angaben vor, über die der Reisende vor dem verbindlichen Abschluss des Reisevertrages selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet. Soweit sich nach Vertragsschluss unvorhersehbare Kostensteigerungen (Devisenschwankungen, Straßengebühren, o.ä.) ergeben, ist der Reiseveranstalter, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 21 Tage liegen, berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises unter konkreter Darlegung der Kostensteigerung zu verlangen. Entsprechende Regelungen sind im Formblatt bei einer Pauschalreise gemäß § 651a des BGB nachzulesen. Sollte sich der Reisepreis um mehr als acht Prozent erhöhen, kann der Reisende von dem Vertrag zurücktreten und erhält seine bereits geleisteten Reisepreiszahlungen zurück.

5. Vertragsübertragung auf Dritte

Bis zum Reisebeginn können die gesetzlichen Vertreter des reisenden Kindes verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Für diese Vertragsübertragung wird ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- pro Person erhoben. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Kunden ist verpflichtet, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine getätigten Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Reiserücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

Gebühren bei eigener Anreise                          Gebühren bei Bus- und Bahnreisen

Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %                      Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %

Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30 %          Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 40 %

Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 %          Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 60 %

Ab 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt: 70 %          Ab 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt: 80 %

Ab 07. bis 02. Tag vor Reiseantritt: 80 %          Ab 07. bis 02. Tag vor Reiseantritt: 90 %

Ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stornopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall den Nachweis führt, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder des vom Reiseveranstalter angebotenen Reiserücktritts-Schutzes wird daher stets empfohlen!

6.1 Rücktritt und Umbuchungen bei Klassen-, Gruppen,- und Vereinsfahrten

Der Kunde hat jeder Zeit die Möglichkeit Umbuchungen und Veränderungen des Reiseangebotes vorzunehmen. Sollte durch diese Veränderungen (z.B. der Teilnehmerzahl oder einzelner Leistungen) eine Erhöhung des Reisepreises entstehen geht diese zur Lasten des Kunden. Für Stornierungen gelten die Stornierungsbedingungen der einzelnen Vertragspartner. Diese werden Ihnen gern auf Anfrage zugesandt. Sollten diese nicht greifen gelten die Standard-Gebühren wie im Punkt. 6 beschrieben. Der Veranstalter behält sich hierbei auch das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Bei Veränderungen der Teilnehmerzahl kann es dazu führen das gewährte Freiplätze zurückgezogen werden und sich der Reisepreis dadurch erhöht. Preisänderungen durch Minderung der Teilnehmerzahl stellen keinen gesonderten Stornierungsgrund dar.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann stets vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende mit seinen Zahlungs-verpflichtungen in Verzug gerät oder wenn der Reisende die Pflichten aus dem Reisevertrag verletzt und sich vertragswidrig verhält. Alle dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen. Der Veranstalter ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag für Ferienlager- und Jugendcampreisen zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Reisenden bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im vollen Umfang erstattet. Der Reiseveranstalter kann ebenfalls vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, Pandemien, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag aus den genannten Gründen durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann der Reisende, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen keine Entschädigung verlangen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen oder vertragswidrigem Verhalten des Reisenden, der trotz entsprechender Abmahnung durch den Veranstalter oder gegen die Anordnungen der Reiseleitung die Reise nachhaltig stört, andere Reisende gefährdet oder gegen die jeweilige Verordnung (Hausordnung, Reisebelehrung, etc.) verstößt, kann von der Fortführung der Reise ausgeschlossen und der Reisevertrag fristlos gekündigt werden. Bei Ferienreisen kann der Veranstalter eine unverzügliche Abholung des Kindes und die Entbindung der übertragenen Aufsichts- und Fürsorgepflicht verlangen. Alle dadurch zusätzlich anfallenden Kosten (Beförderung, Begleitung, Unterbringung, etc.) sind durch den gesetzlichen Vertreter oder des Reisevertragspartners zu tragen. Weitergehende Ansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen.

8. Nutzungsrechte

LE-Tours begleitet in der Regel alle Ferienreisen mit der Kamera, um ohne Benennung von Namen oder anderer persönlichen Daten des Reisenden zu nennen, diese Fotos als Erinnerung in der Bildergalerie auf der Internetseite le-tours.de dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Download hierzu ist passwortgeschützt.  Alle die während der Reise durch den Reiseveranstalter, Reisedurchführenden oder vom Reisenden zur Verfügung gestellten Bilder, Fotos, Videos oder anderer Medien können vom Reiseveranstalter im Zusammenhang für eventuelle Referenzen, Präsentationen, werbewirksamen Medien, Internetauftritten, Bildergalerien und ähnlichen genutzt und veröffentlicht werden. Ist der Reisende und dessen gesetzlicher Vertreter mit dem genannten Nutzungsrecht des Reiseveranstalters von eventuellen Einzelaufnahmen an seiner eigenen Person nicht einverstanden, so hat er dies vor Antritt der Reise dem Reiseveranstalter mitzuteilen oder dies auf der auszufüllenden Elternerklärung zu vermerken. Alle Fotos und Bilder unterliegen dem Urheberrecht von LE-Tours (Copyright ©) und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung bearbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild im Sinne des §201a StGB bleibt davon unberührt.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung

Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Orts- und Landesüblichkeit des jeweiligen Reisezieles. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder so weit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder in der Reiseausschreibung, Bestätigung, Rechnung oder im Internetportal www.le-tours.de als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung des Reiseveranstalters beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten und Beeinträchtigungen des Reisenden, die ohne Verschulden des Veranstalters, (z.B. durch Zeitverschiebungen, verkehrsbedingte Verzögerungen, technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen etc.). entstehen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden durch Eigenverschulden, durch Verschulden Dritter, durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstanden sind. Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für Aussagen, Reisebeschreibungen in Internetportalen und Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht ausdrücklich und schriftlich vom Reiseveranstalter genehmigt oder bestätigt wurden.

10. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet sich über die dem Reiseziel entsprechend geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, aktuell geltenden Einreise- und Gesetzesbestimmungen sowie den geforderten Vorschriften zu informieren. Dabei ist der Reisende für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise bestehenden Vorschriften selbst verantwortlich.

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Etwaige Beanstandungen während der Reise sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter zu melden.

11. Gewährleistung und Ausschlüsse

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so ist dies einem vor Ort verantwortlichen Ansprechpartner des Reiseveranstalters sofort mitzuteilen, um die Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe dessen geben zu können. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Reisenden zumutbar ist und die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Eine Kündigung des Reisevertrages wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn keine zumutbare Abhilfe geleistet wird, nachdem hierfür eine angemessene Frist gesetzt wurde. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für den Reiseveranstalter unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des gesetzlichen Vertreters oder des Reisenden gerechtfertigt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen

innerhalb eines Monates nach Beendigung der Reise schriftlich beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem eigenen Verschulden des Reisenden zuzurechnen war. Alle vertraglichen Ansprüche enden nach einem Jahr ab Beendigung der Reise.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen/Änderungen

Diese Reisebedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages. Bei ganzer oder teilweiser Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages bzw. der Reisebedingungen bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Reisevertrages im Ganzen hiervon unberührt.

13. Datenschutz

Im Rahmen der Buchung einer Touristikleistung erhebt der Reiseveranstalter personenbezogen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch den Reiseveranstalter erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und beschränkt sich auf die gesamte Abwicklung der Buchung einschließlich des Abrechnungsvorgangs. Alles Weitere finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.le-tours.de/datenschutz/       Datenschutzerklärung.

Reiseveranstalter

LE-Tours GmbH & Co.KG 
Kinder- und Jugendreisen
Birkenstraße 12
04177 Leipzig

Telefon: 0341 – 525 580 94
Fax: 0341 – 525 580 97
Email: info@le-tours.de
Web: www.le-tours.de

Gerichtsstand ist Leipzig / HRA 19263

Stand: Januar 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen LE-Tours
Formblatt Pauschalreise LE-Tours

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LE-Tours GmbH & Co.KG für den Mietomnibusverkehr

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, freibleibend. Der Besteller kann sein Auftrag schriftlich oder in elektronischer Form erteilen. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Fahrauftrags durch den Besteller zustande. Maßgeblich hierfür ist die Gültigkeit des Angebots und der unveränderte Inhalt des Fahrauftrags/Angebots.

§ 2 Leistungsinhalt

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die bestätigten Angaben des Angebots und/oder des Fahrauftrags maßgebend. §1 und 3 bleiben davon unberührt.

Die Leistung umfasst die im Angebot/Fahrtauftrag aufgeführten und bestätigten Leistungen. Ausgeschlossene Leistungen sind die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern und hilfsbedürftigsten Personen, Sachen die die Fahrgäste im Fahrgast- und/oder Gepäckraum hinterlassen und von Gepäckstücken während des Be- und Entladens.

§ 3 Leistungsänderungen

Leistungsänderungen durch das Busunternehmen, die nach Zustandekommen des Vertrags notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände dies erfordern und für den Besteller und Fahrgast zumutbar sind. Das Busunternehmen hat den Besteller Leistungsänderungen nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Busunternehmens möglich. Sie bedürfen der Schriftform, es sei denn, etwas anders wurde vereinbart.

§ 4 Preise und Zahlungen

Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis hinsichtlich der im Vertrag aufgeführten Leistungen. Zusätzlich anfallende Nebenkosten (z.B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für Fahrer, usw.) sind nicht im Mietpreis enthalten. Mehrkosten durch gewünschter Leistungsänderungen des Bestellers werden zusätzlich berechnet. Die Geltendmachung von weiteren Kosten, die aus Beschädigungen und grober Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig. Das Busunternehmen ist berechtigt, von Firmen, Privatkunden sowie von Kunden mit Sitz im Ausland den Mietpreis in voller Höhe als Vorauszahlung zu verlangen.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller

Der Besteller kann jederzeit vor Fahrtantritt in Schriftform vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, hat das Busunternehmen einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus dem vereinbarten Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen und erzielter Erlöse durch etwaige anderweitige Verwendung des Fahrzeugs.

Das Busunternehmen kann die Entschädigungsansprüche wie folgt prozentual vom vereinbarten Mietpreis pauschalisieren:

a.  bis 30 Tag vor Reiseantritt: 10 %

b.  ab 29 bis 20 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt  20%

c.  ab 19 bis 10 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt  35%

d.  ab 9 Tage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtantritt  50 %

e.  weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtantritt  90 %.

Weitergehende Recht des Bestellers bleiben unberührt.

Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für den Besteller/Fahrgast erheblich und unzumutbar sind, ist er unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist das Busunternehmen auf Wunsch des Bestellers verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Mehrkosten der Rückbeförderung bei Kündigung aufgrund höherer Gewalt, sind vom Besteller zu tragen. Kündigt das Busunternehmen des Vertrags, steht ihm eine angemessene Vergütung aller bereits erbrachten und nach dem Vertrag noch zu erbringende Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz Kündigung noch von Interesse sind.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch das Busunternehmen

Das Busunternehmen kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung nicht möglich machen. In diesem Fall kann der Besteller die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen gegenüber dem Busunternehmen geltend machen.

Das Busunternehmen kann unmittelbar vor oder auch noch nach Fahrantritt kündigen, wenn die Leistungserbringung durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, Feindseligkeiten, Verhaftung, Beschlagnahme, Quarantäne) oder durch Verbote von Staatsorganen sowie durch den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Im Falle einer Kündigung durch das Busunternehmen hat der Besteller auf Wunsch dennoch Anspruch auf Rückbeförderung. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn und soweit die Rückbeförderung einzelner Personen aufgrund von Umständen, die diese zu vertreten haben, für das Busunternehmen unzumutbar ist. Entstandene Mehrkosten für die Rückbeförderung durch die Kündigung aufgrund höherer Gewalt, sind vom Besteller zu tragen.

§ 7 Haftung

Das Busunternehmen haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung. Für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt ist das Busunternehmen von der Haftung ausgeschlossen. Die Regelung über die Rückbeförderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Busunternehmens bei vertraglichen oder deliktischen Schadensersatzansprüchen wegen Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, ist maximal auf das Dreifache des vereinbarten Mietpreises (vgl. §4) beschränkt. Die Haftung je betroffenem Fahrgast begrenzt sich auf den Anteil der Haftungssumme.

Im Rahmen der Haftung bleibt §23 PBefG unberührt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden 1.000,00 € übersteigt.

Begrenzungen aus der beschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die eingetretenen Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Busunternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Das Busunternehmen haftet nicht für Schäden, wenn diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Bestellers oder seiner Fahrgäste beruhen. Der Besteller stellt das Busunternehmen und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Ansprüchen frei, die zu den in §2 als ausgeschlossene Leistungen beschrieben sind und sich auf deren Sachverhalte beruhen.

§ 9 Gepäck und sonstige Sachen, Fundsachen

Übliches Reisegepäck im normalen Umfang (i.d.R. ein Koffer/Reisetasche zzgl. Handgepäck pro Fahrgast) und Zusatzgepäck (nach Absprache mit dem Busunternehmen) werden kostenfrei mitbefördert. Für Schäden und Verluste von Sachen des Bestellers oder seiner Fahrgäste, die auf Selbstverschulden zurückzuführen sind, haftet der Eigentümer selbst. Zurückgebliebene oder vergessene Sachen und Fundstücke können nach Absprache beim Busunternehmen abgeholt werden. Die Aufbewahrungsfrist von Fundsachen, die im Bus zurückgeblieben sind, begrenzt das Busunternehmen auf 3 Monate nach Fahrtende.

§ 10 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste

Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderungsleistung. Den Anweisungen des Fahr- und Bordpersonals ist Folge zu leisten.

Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeter Anweisungen des Fahr- und Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn hierdurch eine Gefahr für die Sicherheit, die Ordnung des Betriebes oder die der Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem Busunternehmen bestehen in diesen Fällen nicht. Für entstandene Sachschäden am Fahrzeug und Inventar sowie grobe Verschmutzungen, die ein Reinigungsmehraufwand nach sich ziehen, welche durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlverhalten der Fahrgäste während der Beförderungsleistung entstanden sind, sind durch den Besteller oder seiner Fahrgäste zu regulieren bzw. werden durch das Busunternehmen in Form von Schadenersatzansprüchen geltend gemacht.

Beschwerden sind zunächst an das Fahr- und Bordpersonal, und, falls dies mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an das Busunternehmen zu richten. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

§ 11 Datenschutz

Im Rahmen der angestrebten Touristik- und Beförderungsleistung des Bestellers durch das Busunternehmen werden zur Aufgaben- und Auftragserfüllung personenbezogene Daten erhoben. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch das Busunternehmen erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und beschränkt sich auf die gesamte Abwicklung der Busbestellung einschließlich des Abrechnungsvorgangs. Ausführliche Hinweise zur Datenschutzerklärung finden Interessenten, Besteller und Fahrgäste unter: www.le-tours.de/datenschutz. Zur gewünschten Auftragserfüllung bedarf es der Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung des Bestellers.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Bei eventueller Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ausschließlich des Sitzes des Busunternehmens. Gerichtsstand des Vertragsverhältnisses ist Sitz des Busunternehmens. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

Gerichtsstand ist Leipzig / HRA 19263

Unsere AGB`s als Download: AGB für Mietomnibusverkehr

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