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Reiserücktrittsschutz

Reiserücktrittsschutz

Der Abschluss eines Reiserücktrittsschutzes ist immer empfehlenswert. Wird der Reiseteilnehmer vor der Reise krank oder es tritt ein anderes Ereignis (siehe unten) ein und die Reise kann nicht angetreten werden, fallen Stornokosten an. Je näher der Reisetermin kommt, desto höher sind diese.
Wenn die Reise aus einem versichertem Grund storniert werden muss, tritt die Reiserücktrittsversicherung für Sie in Kraft, die zumindest den finanziellen Schaden auffängt und dies ohne anfallenden Selbstbehalt. Es werden die vertraglich festgelegten Stornokosten ohne Abzug vom Versicherer übernommen.
Die versicherten Gründe sind vielfältig, eine Auflistung finden Sie unten stehend. Die Schutz muss spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn bzw. sofort mit der Reisebuchung abgeschlossen werden um ihre Gültigkeit zu behalten

Unser Reiserücktrittsschutz ohne Selbstbehalt schützt Sie bei:

  • Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung des Reiseteilnehmers
  • unerwartete Impfunverträglichkeit des Reiseteilnehmers
  • Schwangerschaft des Reiseteilnehmers
  • grober Schaden am Wohneigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel der Eltern
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Umbuchungskosten bis zu 50 Euro je versicherter Person.

Risikopersonen sind die versicherten Reiseteilnehmer, sowie Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.

Der Reiserücktrittsschutz erlischt mit Antritt der Reise.

Reiseschutzpaket Ausland:

Dieses Reiseschutzpaket umfasst folgende relevanten Versicherungen für eine Reise ins Ausland:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Der wichtigste Grund für eine Auslandsreisekrankenversicherung ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport. Stellen Sie sich vor, Sie bzw. Ihr Kind erkranken im Ausland schwer und müssen ins Krankenhaus. Hier werden Sie bei einem längeren Aufenthalt froh sein, wenn der Versicherer für Sie den Rücktransport organisiert und die Kosten dafür übernimmt.

Weitere Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
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